Rechtsanwältin Irmgard Schwieren*

Partnerin der Partnerschaftsgesellschaft

Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Rechtsanwältin Schwieren schloss das juristische Studium an der Universität Münster ab. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie anschließend am Landgericht Essen. Bevor sie im Jahr 2000 Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Schwieren & Partner wurde, sammelte sie nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens zunächst Erfahrung in einer weiteren Kanzlei in Haltern am See.

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Familienrecht

In allen familiären Konfliktsituationen können sich Mandanten auf die besondere Expertise von Rechtsanwältin Schwieren verlassen. Bei Trennungsabsicht – von der Trennungsphase bis zur rechtskräftigen Scheidung – bietet sie Mandanten kompetente, diskrete und vertrauliche juristische Unterstützung. Egal ob es sich um die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung (z. B. durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung) oder um die effektive Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt etc.), Wohnungszuweisungen, Herausgabe von Haushaltsgegenständen oder Gewaltschutz vor Gericht handelt, ist Rechtsanwältin Schwieren eine zuverlässige Ansprechpartnerin.

Vergleiche handelt sie sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich unter maximaler Berücksichtigung der Mandanteninteressen auch im Hinblick auf Kostenfragen aus. Als Fachanwältin für Familienrecht klärt sie ferner über Fragen hinsichtlich des Sorgerechts, Umgangs, Versorgungsausgleichs oder Zugewinnausgleichs auf und berät und vertritt Mandanten in allen Kindschaftsangelegenheiten sowie bei Rechtsbelangen in Zusammenhang mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Sie hat langjährige Erfahrung in Angelenheiten betreffend den Umgang und das Sorgerecht, bei denen psychologisches Gespür, Einholung psychologischer Sachverständigengutachten und Kindesanhörungen im gerichtlichen Verfahren oft eine große Rolle spielen. Auch der Umgang mit Jugendamt, Vormund und Verfahrensbeistand will gelernt sein.

Einstweilige Anordnungen zum Umgang, auf Kindesherausgabe und zum Aufenthaltsbestimmungsrecht für den jeweiligen Elternteil, sowie die Zustimmung eines Elternteils zu sorgerechtlichen Einzelfragen gerichtlich ersetzen zu lassen, gehören zum Tagesgeschäft.

Rechtsanwältin Schwieren wird steht Ihnen auch bei Kindewohlgefährdungen bei Gericht zur Seite.
Auch Abstammungssachen, Vaterschaftsfeststellungverfahren, Verfahren zum Scheinvaterregreß bei sogenannten „Kuckuckskindern“ , d.h. bei Abweichungen zwischen rechtlichem und biologischen Vater gehören zum Tätigkeitsumfang.

Besonders qualifiziert ist Frau Rechtsanwältin Schwieren auch im Hinblick auf das güterrechtliche Zugewinnausgleichsverfahren, welches sie für Sie mit viel Erfahrung, Kompetenz und Willensstärke durchsetzt. Dabei spielen oft bestehende Eheverträge eine Rolle, die auf Sittenwidrigkeit, Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit zu prüfen sind.

Auch das mit der Scheidung von Amts wegen durchzuführende Verfahren zum Versorgungsausgleich bedarf der fachanwaltlichen Prüfung. Hier werden oft tragische Fehler gemacht, welche sich verheerend auswirken können, da die Altersvorsorge betroffen ist.

Wenn Sie sich Sorgen wegen der Kosten machen, unterstützt Frau Schwieren Sie bei der Geltendmachung von Verfahrenskostenhilfe und setzt gegebenenfalls für Sie vor einem Verfahren einen Verfahrenskostenvorschuss gegen Ihren wohlhabenden Ehegatten durch.


Erbrecht

Bei erbrechtlichen Fragestellungen können Rechtsratsuchende ebenso den sachkundigen Rechtsrat von Rechtsanwältin Schwieren als Fachanwältin für Erbrecht in Anspruch nehmen. Sie berät Mandanten rund um das Erben, Vererben sowie bei Erbausschlagungen. Bei Erbauseinandersetzungen vertritt sie die Interessen ihrer Mandantschaft durchsetzungsstark sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor dem zuständigen Gericht.

Testamentsgestaltung, vorbeugende Beratung und Nachlaßplanung unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte stellen einen wichtigen Baustein der erbrechtlichen Tätigkeit dar.

Dazu gehört auch die Beratung bezüglich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und Betreuung.
Die gerichtliche Erbenfeststellung (Erbenfeststellungsklage), Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen, sowie die Rückabwicklung benachteiligender Schenkungen und sonstige Fragestellungen rund um das Pflichtteilsrecht stellt ebenfalls einen großen Teil der erbrechtlichen Tätigkeit dar.
Die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften bei komplizierten erbrechtlichen und familiären Fragestellungen ist ebenfalls eine Spezialität von Frau Rechtsanwältin Schwieren. Dabei befruchten sich ihre Spezialisierung im Erb-und Familienrecht oft gegenseitig.

Ein weiterer Schwerpunkt der erbrechtlichen Vertretung stellt die Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Schwieren gegenüber dem Nachlaßgericht dar, wenn z.B. Streit über die Richtigkeit eines Erbscheines, Erbscheinsverfahren oder bezüglich der Wirksamkeit eines Testamentes besteht. Sie klärt über die Rechtlage auf und berät über Ausschlagungsfristen und Anfechtungsmöglichkeiten, wodurch oftmals gravierende finanzielle Nachteile verhindert werden können. Auch hier vertritt Frau Schwieren Sie notfalls bis zum Oberlandesgericht.

Die erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen ist das tägliche Geschäft von Frau Rechtsanwältin Schwieren und resultiert aus jahrelanger beruflicher Erfahrung und stringenter Fortbildung.


Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Sie benötigen kompetente juristische Unterstützung bei dem Abschluss oder der Beendigung eines Vertragsverhältnisses? In solchen Fällen bieten Ihnen Rechtsanwältin Schwieren und Rechtsanwalt Mänz detaillierte Rechtsberatung und zielgerichtete Interessenvertretung. Sie prüfen unter anderem Verträge (z. B. Kaufverträge, Werkverträge u. a.) auf ihre Wirksamkeit, übernehmen die Gestaltung von rechtssicheren Verträgen sowie die Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Ansprüchen auf Ersatzlieferung, Preisminderung etc.


Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Eine qualifizierte anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Mietvertrages kann vor allem dafür sorgen, dass spätere gerichtliche Streitigkeiten und somit womöglich hohe Prozesskosten vermieden werden. Frau Rechtsanwältin Schwieren und Herr Rechtsanwalt Mänz stehen gleichermaßen Mietern und Vermietern mit Rat und Tat zur Seite und bieten sachkundige Unterstützung von der individuellen Mietvertragsgestaltung bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses. Vertrauen Sie auf uns und unsere langjährige Erfahrung, egal ob es konkret z. B. um Mängel am Mietobjekt, die Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung oder die Durchsetzung einer Räumungsklage gegenüber Mietnomaden geht.

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*) Rechtsanwältin (BRD) Irmgard Schwieren